Berufsfachschule 1-jährig
Vor Beginn der eigentlichen Berufsausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in einer Ausbildungsstätte muss der Jugendliche die einjährige Berufsfachschule für Elektronik besuchen. Sie vermittelt als einjährige Vollzeitschule in der Grundstufe (1. Jahr) eine intensive, universelle Ausbildung, die das erste Jahr der Ausbildungszeit ersetzt. Diese hohe Qualität der Ausbildung wird durch die praktische Abschlussprüfung am Ende der einjährigen Ausbildung gewährleistet. Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule wird deshalb voll auf die gesamte Ausbildungszeit angerechnet. Die einjährige Berufsfachschule bildet somit die Grundlage für die weitere zweieinhalbjährige Ausbildung in den Fachstufen (2., 3. Jahr und 7. Halbjahr) des Berufes Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik.
2.1 Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder einer schriftlichen Ausbildungsplatzzusage und
2.2 das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
2.3 Der Schulleiter kann auch Bewerber ohne Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag oder Ausbildungsplatzzusage oder ausnahmsweise auch Bewerber ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule, deren Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule genügen, aufnehmen, soweit die Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerber nach Absatz 2.1 und 2.2 nicht erschöpft ist.
Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 32 Stunden. Sie verteilt sich auf den allgemeinen und fachlichen Bereich sowie auf die Wahlpflichtfächer. Der fachpraktische Bereich dient der praktischen Grundausbildung. Zusätzlich muss ein Praktikum im Betrieb von 1 Tag pro Woche absolviert werden.
Schulgeld wird nicht erhoben. Die Lernmittelfreiheit richtet sich nach der derzeit geltenden Regelung.
Die Ausbildung beginnt jeweils zum Schuljahresanfang.
6.1 | Pflichten des Betriebs |
6.1.1 | Nach erfolgreichem Besuch der einjährigen Berufsfachschule wird mit dem/der Schüler/in ein Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf .............. Fachrichtung/Schwerpunkt .............. geschlossen, sofern die Pflichten nach Abschnitt 6.2 erfüllt werden. |
6.1.2 | Dem/Der Schüler/in wird während der Schulferien ein Praktikum im künftigenAusbildungsberuf angeboten. |
6.2 | Pflichten des/der Berufsfachschülers/in |
6.2.1 | Der/Die Schüler/in hat die Berufsfachschule zu besuchen. |
6.2.2 | Nach erfolgreichem Besuch der Berufsfachschule schließt der/die Schüler/in mit dem vorgenannten Betrieb in dem unter 6.1.1 genannten Ausbildungsberuf einen Berufsausbildungsvertrag ab. |
6.2.3 | Der/Die Schüler/in leistet das angebotene Praktikum ab. Beginn und Ende des Praktikums werden zwischen Betrieb und Schüler/in rechtzeitig vereinbart. |
6.2.4 | Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Berufsfachschule oder bei erfolglosem Besuch der Berufsfachschule wird der Betrieb unverzüglich benachrichtigt. |
6.2.5 | Die Zeugnisse der Berufsfachschule werden dem Betrieb unverzüglich und unaufgefordert vorgelegt |
6.3 | Zuwendungen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)Der/Die Berufsfachschüler/in erhält vom Betrieb eine monatliche Zuwendung in Höhe von |
6.3.1 | .............. Euro zuzüglich für jede geleistete Praktikumsstunde. |
6.3.2 | .............. Euro Wichtig: (Empfehlung: Bei 40 Stundenwoche je Stunde 1/173, bei 38,5 Stundenwoche 1/167,4 der monatlichen Ausbildungsvergütung des 1. Ausbildungsjahres.) Eine Ausgleichszahlung in Höhe von |
6.3.3 | .............. Euro für im Berufsfachschuljahr teilweise entgangene Ausbildungsvergütung; fällig und zahlbar nach mindestens einjähriger betrieblicher Ausbildungszeit. |
6.3.4 | Der Ausgleichsbetrag wird auf die verbleibende Lehrzeit in gleiche Beträge aufgeteilt und mit der Ausbildungsvergütung ausbezahlt. Im Einvernehmen kann der Betrag auch auf einmal ausbezahlt werden. |
6.4 | Vorzeitiges Ausscheiden aus der Berufsfachschule oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung |
6.4.1 | Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Berufsfachschule, unregelmäßigem Besuch, erheblichen Fehlzeiten in der Berufsfachschule oder erfolglosem Besuch der Berufsfach schule ist der Betrieb von seiner unter 6.1.1 des Vertrages eingegangenen Verpflichtung entbunden. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer Zuwendung für die Zeit des Berufsschulbesuches, soweit sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht fällig war. |
6.4.2 | Ein Rückforderungsrecht für bereits bezahlte Beträge besteht nicht. Weitere Ansprüche können vom/von der Berufsfachschüler/in nicht geltend gemacht werden. |
6.5 | Anrechnung der Ausbildungszeit |
Bei der Lehrstellenzusage oder der Vereinbarung handelt es sich lediglich um eine Zusage des künftigen ausbildenden Betriebes, den Schüler bei mindestens befriedigenden Leistungen im Abschlusszeugnis der einjährigen Berufsfachschule als Auszubildenden in das 2. Ausbildungsjahr zu übernehmen.
Die Berufsberatung des Arbeitsamtes und das Sekretariat der Max-Eyth-Schule, Kirchheim unter Teck sowie die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in
73728 Esslingen, Kandlerstr. 11, Tel.: 0711/35 93 73
Dort sind auch Anmeldeformulare zu erhalten.
Stand: Januar 2015
Pflichtfächer & Wahlpflichtfächer
1. | Nach Lernfeldern gegliederter Unterricht | |
Fachtheoretischer Bereich - Lernfeldunterricht in der Berufstheorie | ||
Berufsfachliche Kompetenz, | 8 | |
Projektkompetenz (im Lernfeld integriert) | ||
Fachpraktischer Bereich - Lernfeldunterricht in der Fachpraxis | ||
Berufspraktische Kompetenz | 18 | |
Allgemeinbildender Bereich | ||
Religionslehre | 1 | |
Deutsch | 1 | |
Gemeinschaftskunde | 1 | |
Wirtschaftskompetenz | 1 |
2. | Wahlpflichtbereich |
Stützunterricht | |
Ergänzende Fächer, z. B | |
- Computeranwendung | |
- Berufsbezogenes Englisch |
Infos & Formulare
Anmeldeformular35 KB
Broschüre152 KB
Anmeldung
Der beiliegende Aufnahmeantrag ist bei der Max-Eyth-Schule Kirchheim u. Teck einzureichen.