Berufseinstiegsjahr - Regelform

Berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keine Lehrstelle erhalten und keine andere weiterführende Schule besuchen, können im Berufseinstiegsjahr (BEJ) ihre Fähigkeiten in Deutsch und Mathematik, ihre Projekt- und Sozialkompetenzen sowie ihre berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten gezielt verbessern.
Die Teilnahme an einem Betriebspraktikum ist ein fester Bestandteil des BEJ.
Der BEJ -Abschluss ist ein eigener Abschluss, der auf dem Hauptschulabschluss aufbaut. Der Anschluss an andere berufliche Schulen wie beispielsweise in eine einjährige Berufsfachschule oder eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule, ist möglich.
Daneben wird durch den Besuch des Berufseinstiegsjahres die Berufsschulpflicht erfüllt.

Weitere Informationen zum Berufseinstiegsjahr
Anmeldeformular
Anmeldeformular

 

letzte Änderung; 26.01.2009